Mit ETFs für die Rente sparen und dafür staatliche Zuschüsse erhalten: Das ermöglicht das neue Altersvorsorgedepot ab 2027. Anders als bei der bisherigen Riester-Rente ist dabei eine Geldanlage ohne Beitragsgarantie möglich. Das eröffnet mehr Renditechancen, bedeutet aber auch mehr Risiko. Hier erfährst du, wie die Förderung funktioniert, welche Kosten zählen und worauf du vor dem Abschluss achten solltest.
Was ist ein Altersvorsorgedepot?
Das Altersvorsorgedepot ist eine neue Variante der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge. In einem dafür vorgesehenen Vertrag wird dein Geld in zugelassene Kapitalanlagen investiert, beispielsweise in ETFs und Investmentfonds. Hinzu kommen staatliche Zulagen und gegebenenfalls ein zusätzlicher Steuervorteil.
Der zentrale Unterschied zur bisherigen Riester-Rente: Das Altersvorsorgedepot kommt ohne verpflichtende Beitragsgarantie aus. Dadurch muss der Anbieter keinen bestimmten Teil deiner Einzahlungen zum Rentenbeginn absichern. Gleichzeitig können dann auch weniger als die eingezahlten Beiträge zur Verfügung stehen. Daneben bleiben geförderte Garantieprodukte erhältlich.
Ein gewöhnliches Wertpapierdepot wird durch einen ETF-Sparplan allerdings noch nicht zum geförderten Altersvorsorgedepot. Dafür ist ein entsprechend zertifizierter Altersvorsorgevertrag erforderlich.
Ist das Altersvorsorgedepot schon beschlossen?
Ja. Der Bundestag beschloss die Reform am 27. März 2026, der Bundesrat stimmte am 8. Mai zu. Die Verkündung erfolgte am 29. Mai 2026 im Bundesgesetzblatt, Teil I, Nummer 156. Die neuen Produkte sollen ab dem 1. Januar 2027 angeboten werden.
Wie funktioniert die staatliche Förderung?
Die neue Grundzulage richtet sich nach deinem Eigenbeitrag. Die folgende Systematik gilt für unmittelbar Zulageberechtigte:
Förderung |
Berechnung |
Höchstbetrag |
|---|---|---|
Grundzulage, erste Stufe |
50 % auf die ersten 360 € Eigenbeitrag im Jahr |
180 € |
Grundzulage, zweite Stufe |
25 % auf weitere 1.440 € Eigenbeitrag |
360 € |
Kinderzulage |
Je Kind 1 € je selbst eingezahltem Euro, bis 300 € Eigenbeitrag |
300 € je Kind und Jahr |
Berufseinsteigerbonus |
Einmalig bei Abschluss vor dem 25. Geburtstag und erfüllten Fördervoraussetzungen |
200 € |
Für die Grundzulage einschließlich Berufseinsteigerbonus sind mindestens 120 € Eigenbeitrag pro Jahr erforderlich. Die volle Grundzulage erreichst du mit 1.800 €.
Beispiele: Wie viel zahlt der Staat dazu?
Beispiele: Wie viel zahlt der Staat dazu?
Eigene Berechnungen folgen den Förderregeln und sind unterstellt in unmittelbare Zulageberechtigung und ganzjähriger Kinderzulagenanspruch. Die letzten beiden Spalten zeigen sämtliche Zulagen einschließlich Grundzulage. Berufseinsteigerbonus und ein zusätzlicher Steuervorteil sind nicht enthalten.
Monatlicher Eigenbeitrag |
Eigenbeitrag im Jahr |
Grundzulage |
Mit einer Kinderzulage insgesamt |
Mit zwei Kinderzulagen insgesamt |
|---|---|---|---|---|
10 € |
120 € |
60 € |
180 € |
300 € |
25 € |
300 € |
150 € |
450 € |
750 € |
30 € |
360 € |
180 € |
480 € |
780 € |
100 € |
1.200 € |
390 € |
690 € |
990 € |
150 € |
1.800 € |
540 € |
840 € |
1.140 € |
Wichtig für Familien: Für die volle Kinderzulage genügt ein Eigenbeitrag von insgesamt 300 € im Jahr. Du musst diesen Beitrag nicht für jedes Kind zusätzlich leisten. Die Kinderzulage wird je Kind nur einem zulageberechtigten Elternteil zugeordnet.
Bei 150 € monatlichem Eigenbeitrag und zwei berücksichtigungsfähigen Kindern kommen rechnerisch 2.940 € im Jahr zusammen: 1.800 € von dir und 1.140 € Zulagen. Das ist der Betrag vor Kosten und Anlageergebnis. Eine hohe Förderquote ist keine garantierte Anlagerendite.
Wer kann ein gefördertes Altersvorsorgedepot nutzen?
Neben den bisher unmittelbar Berechtigten, etwa rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmern und Beamten unter den jeweiligen Voraussetzungen, können künftig auch selbstständig Erwerbstätige mit entsprechenden Einkünften und Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungswerke profitieren. Für nur mittelbar berechtigte Ehepartner gelten abweichende Förderregeln.
Wie werden Einzahlungen und Auszahlungen besteuert??
Die Formulierung „komplett steuerfrei“ greift zu kurz. Entscheidend ist die Unterscheidung zwischen Ansparphase, Sonderausgabenabzug und späterer Auszahlung. Ohne Kinderzulage oder weitere Besonderheiten beträgt der maximale Sonderausgabenabzug beispielsweise 2.340 €: 1.800 € Eigenbeitrag plus 540 € Grundzulage. Ein zusätzlicher Steuervorteil entsteht nur, soweit die errechnete Steuerentlastung den Zulagenanspruch übersteigt.
Bereich |
Steuerliche Behandlung |
|---|---|
Erträge im Vertrag |
Während der Ansparphase grundsätzlich keine laufende Besteuerung wie im normalen Wertpapierdepot |
Sonderausgabenabzug |
Bis zu 1.800 € Eigenbeitrag zuzüglich zustehender Zulagen; die Günstigerprüfung berücksichtigt den Zulagenanspruch |
Einzahlung oberhalb von 1.800 € |
Möglich bis zur gesetzlichen Einzahlungsgrenze von 6.840 € je Vertrag und Jahr; keine zusätzliche Grundzulage und kein entsprechend höherer Sonderausgabenabzug |
Auszahlung aus geförderten Beiträgen |
Grundsätzlich vollständig mit dem persönlichen Einkommensteuersatz zu versteuern |
Auszahlung aus nicht geförderten Beiträgen |
Gesonderte Behandlung abhängig von der Leistungsart; keine pauschale Vollbesteuerung des gesamten ausgezahlten Betrags |
Ob dein Steuersatz im Ruhestand niedriger ausfällt, hängt von deinen gesamten Einkünften ab. Eine sichere Steuerersparnis lässt sich daraus nicht ableiten.
Hinweis: Ob dein Steuersatz im Ruhestand niedriger ausfällt, hängt von deinen gesamten Einkünften ab. Eine sichere Steuerersparnis lässt sich daraus nicht ableiten.
Wann und wie bekommst du dein Geld ausgezahlt?
Die Auszahlungsphase beginnt grundsätzlich zwischen dem vollendeten 65. und 70. Lebensjahr. Bei einem früheren Bezug einer gesetzlichen Altersversorgung sind Ausnahmen möglich. Zum Beginn können grundsätzlich bis zu 30 % des Kapitals förderunschädlich als Einmalbetrag ausgezahlt werden; die steuerliche Behandlung bleibt dabei zu beachten. [5][8]
Für die laufende Auszahlung stehen zwei Modelle zur Verfügung:
- Lebenslange Leibrente: Die Zahlung läuft bis zu deinem Tod.
- Befristeter Auszahlungsplan: Er läuft mindestens bis zum vollendeten 85. Lebensjahr. Danach können die Zahlungen enden, wenn das Kapital planmäßig verbraucht ist. [3]
Gerade der zweite Punkt ist für deine Planung wichtig: Wer 90 oder 95 wird, braucht auch nach dem Ende des Auszahlungsplans genügend laufende Einnahmen.
Ist das Altersvorsorgedepot vererbbar?
Noch vorhandenes Kapital kann insbesondere in einem Auszahlungsplan vererbt werden. Daraus folgt aber keine uneingeschränkt förderunschädliche Vererbung: Grundsätzlich kann eine Rückzahlung von Zulagen und Steuervorteilen erforderlich werden. Für eine Übertragung auf einen begünstigten Ehepartnervertrag gibt es Ausnahmen. Bei einer Leibrente kommt es unter anderem auf eine vereinbarte Rentengarantiezeit an.
Was kostet ein Altersvorsorgedepot?
Für das Standarddepot gilt eine Obergrenze von 1,0 % Effektivkosten. Diese Kennzahl beschreibt die jährliche Renditeminderung durch Kosten unter den zugrunde gelegten Berechnungsannahmen. Der Deckel gilt für das Standardprodukt und ist keine allgemeine Preisgrenze für alle Altersvorsorgedepots. [2][6]
Auch unterhalb dieser Grenze lohnt sich ein Preisvergleich. Prüfe besonders:
- die ausgewiesenen Effektivkosten und die zugrunde gelegte Laufzeit,
- Vertrags-, Verwaltungs- und Fondskosten,
- Kosten für Wechsel und Übertragung,
- Gebühren und Bedingungen in der Auszahlungsphase.
„Kostenlose Depotführung“ sagt allein wenig über die Gesamtkosten aus. Entscheidend ist, wie viel von deiner Rendite nach sämtlichen Gebühren übrig bleibt. Auch Beratung solltest du nach Qualität, Umfang und Preis beurteilen.
Welche ETFs und Wertpapiere sind erlaubt?
Zulässig sind bestimmte regulierte Fonds und ETFs sowie bestimmte auf Euro lautende Staats- und staatsnahe Anleihen. Einzelaktien, Kryptowährungen und gehebelte Finanzinstrumente gehören nicht zur erlaubten Auswahl. Zusätzlich gelten gesetzliche Risikovorgaben; welche passenden Produkte du tatsächlich besparen kannst, hängt vom Anbieter ab.
Für deinen Vergleich bedeutet das: Schau zuerst, ob eine breit gestreute Anlagestrategie zu günstigen Kosten möglich ist. Eine besonders lange Fondsliste allein macht ein Depot noch nicht besser.
Altersvorsorgedepot oder normaler ETF-Sparplan?
Kriterium |
Gefördertes Altersvorsorgedepot |
Normaler ETF-Sparplan |
|---|---|---|
Staatliche Zulagen |
Bei erfüllten Voraussetzungen |
Keine Altersvorsorgezulagen |
Zugriff |
An Altersvorsorgeregeln gebunden |
Verkauf und Entnahme grundsätzlich jederzeit möglich |
Anlageauswahl |
Gesetzlich und durch Anbieter begrenzt |
Abhängig vom Broker meist breiter |
Besteuerung |
Steuerliche Vorteile beim Aufbau, spätere Besteuerung |
Allgemeine Besteuerung von Kapitalerträgen |
Verwendung |
Gezielte Altersvorsorge |
Auch für andere Sparziele nutzbar |
Die Unterschiede sprechen dafür, beide Sparformen nach ihrem Zweck zu beurteilen. Geld, das du möglicherweise für einen Umzug, eine Auszeit oder andere größere Ausgaben brauchst, sollte ausreichend verfügbar bleiben. Für einen fest eingeplanten Teil deiner Altersvorsorge können dagegen die Zulagen interessant sein.
Welche Altersvorsorgedepot Anbieter gibt es?
Zu den Anbietern, die bereits Altersvorsorgedepots für 2027 angekündigt haben, gehören Scalable Capital, Trade Republic, SMARTBROKER+, flatex, ING, comdirect, DKB, Consorsbank, Deka, Union Investment, Deutsche Bank/DWS, Allianz und Fidelity. Einige haben bereits Produktvarianten und erste Konditionen veröffentlicht, andere bieten zunächst eine Vormerkung oder einen Newsletter an. Die geförderten Altersvorsorgedepots sollen grundsätzlich ab Januar 2027 abschließbar sein. Vergleiche vor deiner Entscheidung die endgültigen Gesamtkosten, die verfügbare ETF-Auswahl und die Auszahlungsbedingungen. Bei zeitlich begrenzten Gebührenaktionen zählt besonders, welche Kosten anschließend anfallen.
Was passiert mit deinem bestehenden Riester-Vertrag?
Bestehende Riester-Verträge genießen Bestandsschutz und können weiterbespart werden. Ab 2027 sind keine Neuabschlüsse nach dem alten Modell mehr vorgesehen. Ein Wechsel ist freiwillig. Dabei solltest du zwischen einer Umstellung der Förderung und einer Übertragung des Guthabens in einen neuen Vertrag unterscheiden.
Vor einer Entscheidung solltest du dir ausrechnen lassen, welche Zulagen du bisher erhältst und künftig bekommen würdest. Vergleiche außerdem verbleibende Kosten, bestehende Garantien und die voraussichtlichen Auszahlungen. Eine Kündigung mit Auszahlung aufs Girokonto ist etwas anderes als eine ordnungsgemäße Vertragsübertragung und kann Förderverluste auslösen.
Meine Einschätzung: Förderung nutzen, Gesamtkosten prüfen
Das Altersvorsorgedepot kann für langfristige ETF-Sparer interessant werden. Besonders bei kleinen Sparraten und Kinderzulagen fällt der staatliche Zuschuss im Verhältnis zum Eigenbeitrag hoch aus. Ob daraus ein gutes Vorsorgeangebot wird, entscheidet sich jedoch auch an den Kosten und den Vertragsbedingungen.
Ich würde deshalb zuerst die eigene Sparrate, den verfügbaren finanziellen Puffer und den Anlagehorizont festlegen. Anschließend lassen sich Angebote danach vergleichen, wie gut sie zu dieser Planung passen. Die maximale Zulage ist ein sinnvoller Vergleichspunkt. Sie ist für sich genommen noch kein Abschlussgrund.g.
Hast du bereits einen Riester-Vertrag, solltest du vor einem Wechsel prüfen, welche Förderung und Garantien du aufgibst. Vergleiche die endgültigen Angebote in Ruhe und achte auf günstige Kosten sowie eine breit gestreute Anlagestrategie. Entscheidend ist, welches Modell über die verbleibende Laufzeit besser zu dir passt.
Fazit: Das Altersvorsorgedepot kann deine ETF-Altersvorsorge sinnvoll ergänzen
Das Altersvorsorgedepot verbindet ab 2027 die Renditechancen von ETFs und Fonds mit staatlicher Förderung. Besonders für Familien mit Kinderzulagen und Sparer mit langem Anlagehorizont kann das attraktiv sein. Dafür musst du Kursschwankungen akzeptieren und dein Geld langfristig für die Altersvorsorge einplanen.
Ob sich ein Angebot für dich lohnt, hängt vor allem von den Gesamtkosten, der Anlageauswahl und den späteren Auszahlungsbedingungen ab. Die maximale Grundzulage von 540 € ist ein guter Anreiz, macht einen teuren Vertrag aber nicht automatisch empfehlenswert. Ein normaler ETF-Sparplan bleibt deshalb eine sinnvolle Ergänzung für Geld, auf das du flexibel zugreifen möchtest.

Hauptautor & Sparplanenthusiast. Nutzerfragen beantworte ich gerne in den Kommentaren oder per Mail.
